AGB

Buchungsbestätigung
Die Reservierung für das Mobilheim ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung sowie nach erfolgter Anzahlung. Mit Überweisung der Anzahlung erkennt der Mieter die AGBs als verbindlich an.


Anzahlung
Der aktuelle Preis ist bei der Buchungsbestätigung mitgeteilt worden und setzt sich zusammen aus einem Übernachtungspreis, sowie den Nebenkosten. Die an den Campingplatzbetreiber zu entrichtende Touristengebühr ist zusätzlich bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Die Anzahlung ist sofort nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Anreise fällig. Es wird eine Kaution in Höhe von EUR 150,00 erhoben.
 

An- und Abreise
Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Mobilheim ausnahmsweise nicht pünktlich bezogen werden kann.
 

Mietobjekt
Das Mobilheim wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand des Mobilheims und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in dem Mobilheim vorgesehen. Für verloren gegangene Schlüssel berechnet der Vermieter eine Pauschale von 300,00 Euro. Es gilt das Verursacherprinzip. Fenster und Türen sind bei Regen und Sturm sowie vor Verlassen des Mobilheims einbruch-, sturm- und regensicher zu schließen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mobilheims, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, Nichteinhaltung der RECON Bestimmungen etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Die Anzahlung verbleibt beim Vermieter.
 

Aufenthalt
Das Mobilheim darf höchstens mit der in der Anmeldung an den Campingplatzbetreiber (J-Ticket) angegebener Personenzahl genutzt werden. Bei Überbelegung haben, sowohl der Campingplatzbetreiber als auch Eigentümer des Mobilheims das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.
 

Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt

  • bis 6 Wochen vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
  • 6 bis 2 Wochen vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
  • ab 2 Wochen vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises

der vereinbarten und im Mietvertrag schriftlich bestätigten Mietkosten zu zahlen.

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/-Abbruchversicherung wird empfohlen.
 

Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet für Schäden, die durch sein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung von für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vermieter nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Soweit der Vermieter hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.

Der Vermieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von Auszeit Renesse.


Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar.


Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.